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Parkplatz TUSA 06
 
Vorlage 173/26/2013
 
CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 3
 
Antrag
 
Parkplatzsituation TUSA 06, infolge der Bebauung Fleher Str. 222
 
Das Bauvorhaben Fleher Str. 222 löst eine Stellplatzverpflichtung von 31 Stellplätzen aus. 21 Stellplätze sollen in einer Tiefgarage entstehen. 15 weitere sind im Freien auf Flächen des zur Veräußerung anstehenden Grundstücks geplant Der genaue Standort soll noch im Rahmen des anstehenden Bauge­hrens festgelegt werden (bisher gab es nur eine von der BV3 genehmigte Bauvoranfrage).
 
Das Vermessungs- und Liegenschaftsamt weist in seinem Antwortschreiben vom 08.01.2013 darauf hin, dass ausreichende Parkplätze in der Umgebung vorhanden seien und die wegfallenden Stellplätze auf dem zum Verkauf anstehenden Grundstück sowieso keine ausgebauten Stellplätze seinen -„wildes Parken".Gemeint sind da mit auch die schrägen „wilden" Parkplätze in der Zufahrt zu TUSA 06, die heute fast ausschließlich von Besuchern der Sportplätze genutzt werden.
 
Die Aussage des Vermessungs- und Liegenschaftsamts mit dem Aufaddieren potentineller Stellplätze in der Umgebung ist zwar mathematisch nachvollziehbar, entspricht nicht der realen Situation vor Ort. Der Bezirksvorsteher lädt daher Vertreter der Verwaltung, TUSA 06, Grün-Weis-Rot, der Fleher Schützen und der Politik zu einem Ortstermin ein. Bis zu diesem Termin wird die Verwaltung gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten und die Ergebnisse kostenseitig zu bewerten:
 
1) Wie kann es vermieden werden, dass sich die jetzige „Vermüllung" auf dem künftigen Baugelände zum Schützenplatz hin verlagert? - über mehrere Monate abgestellte, fast schrottreife Wohnwagen und Fahrzeuge, alte Bierwagen sowie nachts abgestellte LKW mit Anhängern
 
2) Ist es möglich an beide Zufahrten zum Schützenplatz Schilder aufzustellen, die nur das Abstellen von PKWs auf dem Platz erlauben? - Natürlich nicht bei Schützenfest, Kinderzirkus usw.
 
3) Kann der Schützenplatz mit Pollern unterteilt werden, um ca. 20 - 30 Stellplätze neben dem Eingang von TUSA als Abstellfläche von Fahrzeugen für den Sportbetrieb auszuweisen? - zu Schützenfesten oder großen Sportveranstaltungen könnten die Poller in Eigenregie durch die Vereine oder durch die Schützen entfernt werden; der verbleibende Teil des Schützenplatzes würde nach wie vor als allgemeiner Parkraum zur Verfügung stehen
 
4) Wäre es ggf. dann dort möglich, den heutigen Schotter auf dieser Fläche gegen Rasengittersteine auszutauschen (+Kostenermittlung)?